Berufsbild Physiotherapie

Physiotherapeut:innen sind Experten für körperliche Funktionsstörungen und Schmerzen. Als eigenständige Disziplin der Schulmedizin bilden wir einen Teil der Grundversorgung. Die Autonomie des Patienten zu unterstützen, ihn auf dem Weg zur besseren Gesundheit anzuleiten oder den Erhalt seines Gesundheitszustandes zu fördern, sind Teile des Alltags in der Physiotherapie. Das Ziel ist es, die Lebensqualität der Patienten zu steigern. Physiotherapeut:innen verbessern dazu die körperlichen Funktionsfähigkeiten, mobilisieren steife Gelenke und lindern Schmerzen

(Quelle: physioswiss.ch).
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz möchten wir Wohlbefinden vom Körper, Geist und sozialen Umfeld erreichen und nicht lediglich das Heilen von Krankheit oder Leiden.

Unser Physiotherapieangebot


  • Physiotherapie
  • Bewegingstherapie
  • Massagetherapie
  • Elektrotherapie
  • Ultraschalltherapie
  • Wärme-/Kältebehandlung
  • Atemtherapie
  • Entspannungstherapie
  • Manuelle Therapie
  • Beckenbodentherapie
  • McKenzie Therapie
  • Manuelle osteopathische Therapie
  • NST Therapie
  • Orthopädische Medizin nach Dr. Cyriax
  • Viszerale osteopathische Therapie
  • Neurologische Therapie nach Bobath
  • Herz-Kreislauf-Therapie
  • Domizil Behandlung

Kostenübernahme Physiotherapie

Wenn die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse/Versicherung, nach Abzug des Selbstbehalts, übernommen. Bei Unfall übernimmt der Kostenträger 100 % der Kosten, bei Krankheit wird dem Patienten von der Krankenkasse der übliche Selbstbehalt (10 %) in Rechnung gestellt. Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Wenn Sie nicht im Stande sind zu uns in die Praxis zu kommen, behandeln wir Sie auch gerne zu Hause (Domizilbehandlung). Damit die Kosten der Domizilbehandlung von der Krankenkasse oder Versicherung übernommen werden, muss Ihr/Ihre Arzt/Ärztin die Domizilbehandlung schriftlich verordnen.

Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse/Versicherung das Recht, bei Ihrer/Ihrem behandelnden Ärztin/Arzt einen Bericht zu verlangen.


Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung bei der/dem behandelnden Ärztin/Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.


Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich auf eigenen Wunsch ohne ärztliche Verordnung in physiotherapeutische Behandlung zu begeben, in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause. In diesem Fall müssen die anfallenden Kosten selbst übernommen werden.  


Sie haben immer das Recht, Ihre Physiotherapeutin oder Ihren Physiotherapeuten selbst zu bestimmen.

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